Schwarmstedt / Bad Fallingbostel. Die Samtgemeinde Schwarmstedt verhandelt mit dem Heidekreis über den Fortbestand der Kfz-Zulassungsstelle in Schwarmstedt. Ziel der Samtgemeinde ist es, dass diese Dienstleistung weiter in Schwarmstedt angeboten werden kann, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Erstattung kostendeckend ab 01.01.2024 erfolgt. Ein entsprechendes Angebot des Landkreises Heidekreis liegt bislang noch nicht vor. Hier stehen wir zu Verhandlungen zur Verfügung, um eine Lösung auch für die Zukunft zu erreichen, erläutert Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs.
Die Kfz-Zulassung ist im Heidekreis die Aufgabe des Landkreises. Damit Fahrzeughalter aus der Samtgemeinde Schwarmstedt für An- und Abmeldungen nicht extra zur Zulassungsstelle nach Bad Fallingbostel oder Soltau fahren müssen, hat die Samtgemeinde erstmals ab 2008 eine freiwillige Vereinbarung mit dem Heidekreis getroffen, dass Leistungen des Heidekreises in der Samtgemeinde Schwarmstedt angeboten werden. Seitdem wird diese Dienstleistung im Bürgerbüro Schwarmstedt angeboten. Diese ursprüngliche Intention wurde ins Gegenteil verkehrt. Es sind nun Fahrzeughalter aus dem gesamten Landkreis, die nach Schwarmstedt fahren und ihre Fahrzeuge an-, um- und abmelden – auch weil sie in Schwarmstedt zum Teil früher einen Termin bekommen. Dies führt vor Ort zu erheblichen Wartezeiten – auch für Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde - und hierfür ist das Bürgerbüro weder baulich noch personell ausgelegt.
Der wesentliche Punkt ist aber: Die Kfz-Zulassung ist für die Samtgemeinde Schwarmstedt ein starkes Zuschussgeschäft. Die erzielten Erstattungen durch den Heidekreis sind nicht auskömmlich. Für 2023 wurden 39.583 Euro, für 2022 33.642 Euro, für 2021 35.845 Euro und für 2020 33.705 Euro erstattet. Es ist nicht länger einzusehen, dass hierfür die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der Samtgemeinde Schwarmstedt aufkommen, so der einhellige Tenor im Samtgemeinderat, der am Mittwoch öffentlich das Thema beraten und einstimmig die fristwahrende Kündigung der bestehenden Vereinbarung beschlossen hat.