Aufgrund der §§ 10, 31, 58 und 111 der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 30.10.2018 folgende Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Samtgemeinde Schwarmstedt beschlossen: