Der Landkreis Heidekreis hat mit Verfügung vom 12.12.2019 (Az.: 61.21.020.019) gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die am 09.12.2019 vom Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt beschlossene 35. Änderung des Flächennutzungsplans ohne Auflagen genehmigt.
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