Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und der ehrenamtlich Tätigen der Samtgemeinde Schwarmstedt
1. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und der ehrenamtlich Tätigen der Samtgemeinde Schwarmstedt in der Fassung vom 04.11.2015
Aufgrund der §§ 44 und 55 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 02.04.2019 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und der ehrenamtlich Tätigen beschlossen:
§ 1
§ 4, Nr. 1, wird durch Hinzufügung des folgenden Buchstabens ergänzt:
m) Pressesprecher/Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit der Samtgemeindefeuerwehr 30,00 EUR.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.05.2019 in Kraft.
Schwarmstedt, den 18.04.2019
Samtgemeinde Schwarmstedt
gez. Gehrs
L.S. Samtgemeindebürgermeister