Der Landkreis Heidekreis hat mit Verfügung vom 03.01.2022 (Az. 61.21.015.002) gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die am 19.07.2021 vom Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt beschlossene 37. Änderung des Flächennutzungsplanes ohne Auflagen genehmigt.
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